Parken in der Innenstadt ist oft ein richtiges Problem – die Autofahrt zieht sich unendlich in die Länge, bis ein freier Parkplatz endlich da ist.
Enge Parklücken in den Innenstädten sind eine echte Herausforderung. Einige Autofahrer folgen nicht den gesetzlichen Vorschriften und parken über die Markierung hinaus oder auch auf einer unerlaubten Fläche: dafür können sie ein Knöllchen wegen falschen Parkens erhalten.
Überschreiten der Markierungslinien beim Parken
Kraftfahrer berücksichtigen genau diese Regel: Das Fahrzeug sollte die Markierungslinien nicht überschreiten. Allerdings kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Wichtig ist: Das parkende Fahrzeug darf den Straßenverkehr nicht behindern. Sollte ein Fahrzeug mit seinen Rädern die Markierungslinie nur berühren, hat die Verkehrspolizei im Regelfall kein Problem damit.
Klärung der Streitfälle auf dem Gerichtsweg
Ob ein Knöllchen vergeben wird oder ein Abschleppen des Fahrzeugs stattfinden soll, hängt vom jeweiligen Fall ab. Sollte der Verkehr durch das falsch geparkte Fahrzeug deutlich behindert sein, kann sich der betroffene Autofahrer gegen eine Sanktion kaum wehren.
Sollten Sie mit der Sanktion dennoch nicht einverstanden sind, sollten Sie die anfallenden Gerichtskosten berücksichtigen. Die Erstberatung bei einem Anwalt kann die Höhe des verhängten Bußgeldes bereits überschreiten. Entsprechend wird ein Gerichtsverfahren teuer, sodass dieser Weg nur eine Option darstellt, sofern eine Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Mittelparken ist strafbar
Wenn jemand bewusst zwei Parkplätze einnimmt, um das eigene Fahrzeug vor Kratzern zu schützen, handelt er ebenfalls gesetzwidrig. Laut der StVO ist der Autofahrer verpflichtet, sein Fahrzeug mit Berücksichtigung der Interessen Dritter abzustellen. Mittelparker nehmen Stellplätze unbegründet für sich in Anspruch.